Führerscheinverlust ab 0,5 Promille! Schützen Sie sich mit dem Original-Meßgerät der Polizei!

Schon bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille wird der Führerschein eingezogen! Zusätzlich werden Punkte und einige hundert Mark Bußgeld fällig. Schon mit 0,3 Promille Alkohol im Blut kann man sich strafbar machen, selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommt. Nur: Wohl keiner kann seinen Blutalkoholgehalt zuverlässig schätzen. Die subjektive Wahrnehmung wird stark von der persönlichen Verfassung und aktuellen Stimmung beeinflußt. Warten Sie nicht bis Ihnen die Polizei die Werte mitteilt. Jetzt können Sie selbst präzise messen, wieviel Promille Sie im Blut haben.