Führerscheinverlust ab 0,5 Promille! Schützen Sie sich mit dem
Original-Meßgerät der Polizei!
Schon bei einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille
wird der Führerschein eingezogen! Zusätzlich werden Punkte und
einige hundert Mark Bußgeld fällig. Schon mit 0,3 Promille Alkohol
im Blut kann man sich strafbar machen, selbst wenn es nicht zu einem
Unfall kommt. Nur: Wohl keiner kann seinen Blutalkoholgehalt
zuverlässig schätzen. Die subjektive Wahrnehmung wird stark von der
persönlichen Verfassung und aktuellen Stimmung beeinflußt. Warten
Sie nicht bis Ihnen die Polizei die Werte mitteilt. Jetzt können Sie
selbst präzise messen, wieviel Promille Sie im Blut haben.
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